Rechtliche Rahmenbedingungen

Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes:

Der Gesetzgeber schreibt mit seinem Beschluss vom 02.03.2004 (1 BvR 784/03) vor, den Klienten ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die geistige und spirituelle Heilung bzw. Lebensberatung nicht die ärztliche Behandlung ersetzt.

 

Meine Angebote sind:

kein Ersatz einer ärztlichen, psychotherapeutischen oder heilkundlichen Behandlung.
keine Diagnosen oder Therapien im medizinischen und psychotherapeutischen Sinne.
keine Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes.
keine medizinische Betreuung.
kein Heil- oder Linderungsversprechen.

 

Aufklärung über Leistungen:

Ich weise meine Klienten ausdrücklich darauf hin, dass meine Angebote der Lebensberatung keine ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung und Betreuung ersetzen. Ich erstelle keine ärztlichen Diagnosen und führe keine ärztlichen oder psychotherapeutischen Therapien durch. Ich empfehle und verschreibe keine Medikamente.
Meine Angebote sind darauf ausgerichtet, dass die Klienten Vertrauen in ihre eigenen Heilkräfte entwickeln. Der Erfolg einer Beratung/Behandlung hängt davon ab, in welchem Maße die Klienten bereit sind, die Zusammenhänge zwischen seelischen und körperlichen Aspekten zu erkennen und über welche Bereitschaft sie verfügen, eigenverantwortlich Entscheidungen zu treffen, um ihr Leben wunschgemäß zu verändern.